Hauswirtschaftliche Reinigungspflege: Senioren UND Pflegebedürftige Header §45
Ein sauberes Zuhause gehört zur Lebensqualität – in jedem Alter.

Wenn körperliche Einschränkungen oder Pflegebedürftigkeit die eigenständige Haushaltsführung erschweren, übernimmt Hahne Gebäudereinigung die hauswirtschaftliche Reinigungspflege mit dem nötigen Respekt, der nötigen Diskretion und einem verlässlichen Rhythmus. Unser Betrieb ist nach §45a AnerkVO SGB XI anerkannt: Die Kosten können von der Pflegekasse übernommen werden.

Was bedeutet Anerkennung nach §45a AnerkVO SGB XI?

Die Anerkennung nach §45a der Anerkennungsverordnung zum SGB XI (Sozialgesetzbuch XI – Pflegeversicherung) berechtigt Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5, unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (bis zu 132 EUR/Monat) abzurechnen. Wir helfen Ihnen gern bei der Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.

Unser Leistungsumfang

Regelmäßige Wohnungsreinigung (wöchentlich, 14-täglich oder nach Bedarf)

Sanitärreinigung und -desinfektion

Küche: Arbeitsflächen, Herd, Kühlschrank, Spüle

Staubwischen und Bodenpflege (Parkett, Fliesen, Teppich)

Betten beziehen und Wäsche vorbereiten

Müll entsorgen und Recycling trennen

Fensterreinigung im Innenbereich

Einkäufe verräumen (nach Absprache)

Individuelle Absprache des Reinigungsumfangs

Warum Hahne Gebäudereinigung?

Anerkannter Fachbetrieb nach §45a AnerkVO SGB XI

Dieselbe Reinigungskraft bei jedem Besuch – Kontinuität und Vertrauen

Versicherte, festangestellte Mitarbeiter

Diskrete, respektvolle Arbeitsweise im Privatbereich

Koordination mit Pflegediensten und Angehörigen möglich

Kostenfreie Erstberatung und Angebotserstellung

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 132 EUR.

Dieser kann für unsere hauswirtschaftliche Reinigungspflege eingesetzt werden. Wir stellen die notwendigen Nachweise aus und unterstützen bei der Abrechnung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ein Pflegegrad vorliegen?

Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ja – Pflegegrad 1 bis 5. Selbstzahler können unsere Leistungen unabhängig davon beauftragen.

Wie oft findet die Reinigung statt?

Das bestimmen Sie. Wöchentlich, alle zwei Wochen oder nach individuellem Bedarf – wir richten uns nach Ihrem Haushalt.

Kommen immer dieselben Mitarbeiterinnen?

Wir bemühen uns ausdrücklich um Kontinuität – besonders im Privatbereich ist ein vertrautes Gesicht wichtig.

Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Im Regelfall wickeln wir die Abrechnung direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. In besonderen Fällen, kann eine Einreichung durch Sie oder Angehörige notwendig sein. Aber keine Sorge – auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei.

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